Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. I RdSchr. 07k, Rechtsvorschriften
Tit. I RdSchr. 07k
Gemeinsame Verlautbarung zum Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung vom 24.4.2006; hier: Saison-Kurzarbeitergeld
Tit. I RdSchr. 07k – Rechtsvorschriften 1
§§ 24, 169, 170, 171, 172, 173, 175, 175 a, 177, 354, 355, 356, § 434 n Abs. 2 bis 5 SGB III, § 192 Abs. 1, § 232 a Abs. 2, § 241 a Abs. 1, § 249 Abs. 2, § 257 Abs. 1 und 2 SGB V, § 1 Satz 1 Nr. 1, § 163 Abs. 6, § 168 Abs. 1 Nr. 1 a SGB VI, § 20 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1, § 49, § 55 Abs. 1 und 3, § 57 Abs. 1, § 58 Abs. 1, § 60 Abs. 7, § 61 Abs. 1 und 2 SGB XI