Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Zu § 24b SGB V Tit. 4 RdSchr. 03o, Auswirkungen auf den Anspruch auf Entgelt- und Leistungsfortzahlung
Zu § 24b SGB V Tit. 4 RdSchr. 03o
Gemeinsames Rundschreiben zum GMG; hier: Leistungsrechtliche Vorschriften
Zu § 24b Abs. 1 und 2 SGB V
Zu § 24b SGB V Tit. 4 RdSchr. 03o – Auswirkungen auf den Anspruch auf Entgelt- und Leistungsfortzahlung
Im Gegensatz zum Krankengeldanspruch ist der Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 3 Abs. 1 und 2 EFZG und Leistungsfortzahlung nach § 126 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB III immer dann gegeben, wenn die Arbeitsunfähigkeit Folge einer nicht rechtswidrigen Sterilisation ist. Das bedeutet, dass neben Krankheitsgründen auch die eigenverantwortlichen Entscheidungen der Versicherten zur persönlichen Lebensplanung in Form einer Sterilisation den Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder Leistungsfortzahlung begründen.