Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 3 RdSchr. 03m, ["Beitragssatz für die Beiträge aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen bei versicherungspflichtigen Mitgliedern"] . . . [Vgl. RdSchr. 19 l unter Tit. A VIII 3.3.1.5]
Tit. 3 RdSchr. 03m
Gemeinsames Rundschreiben betr. Anwendung des maßgebenden Beitragssatzes für die Bemessung der Beiträge aus Renten, Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen ab 1.1.2004
Tit. 2 und 3
Tit. 3 RdSchr. 03m – ["Beitragssatz für die Beiträge aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen bei versicherungspflichtigen Mitgliedern"] . . . [Vgl. RdSchr. 19 l unter Tit. A VIII 3.3.1.5]
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