Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. III.4.8.1 RdSchr. 03k, Vollständige Auszahlung des Wertguthabens
Tit. III.4.8.1 RdSchr. 03k
Gemeinsames Rundschreiben betr. sozialrechtliche Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen; hier: Auswirkungen auf das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht
Tit. III.4 – Nicht vereinbarungsgemäße Verwendung des Wertguthabens (Störfälle) → Tit. III.4.8 – Feststellung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts im Summenfelder-Modell
Tit. III.4.8.1 RdSchr. 03k – Vollständige Auszahlung des Wertguthabens
Wird das Wertguthaben vollständig ausgezahlt, ergibt sich das beitragspflichtige Arbeitsentgelt aus dem Vergleich der für die Dauer der Vereinbarung nach § 7 Abs. 1 a SGB IV a. F. seit der erstmaligen Erzielung des Wertguthabens für den einzelnen Versicherungszweig festgestellten SV-Luft (siehe Abschnitt II Ziffer 3.1.2) und dem Wertguthaben. Der jeweils geringere der Beträge stellt das beitragspflichtige Arbeitsentgelt zu diesem Versicherungszweig dar.
Beispiel (Zeitwertguthaben, 2016 aktualisiert):
Wegen der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wird das Wertguthaben dem Arbeitnehmer in voller Höhe ausgezahlt.
Wertguthaben insgesamt | 1 000 Std. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Geldwert des Wertguthabens | 15 000 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
SV-Luft: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Krankenversicherung | 5 000 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Rentenversicherung | 10 000 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Arbeitslosenversicherung | 10 000 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Pflegeversicherung | 5 000 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lösung: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beiträge sind zu berechnen zur | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Krankenversicherung aus | 5 000 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Rentenversicherung aus | 10 000 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Arbeitslosenversicherung aus | 10 000 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Pflegeversicherung aus | 5 000 EUR |
Der ausgezahlte Betrag des Wertguthabens ist höher als die für die Dauer der Vereinbarung nach § 7 Abs. 1 a SGB IV a. F. unter Berücksichtigung des bisherigen beitragspflichtigen Arbeitsentgelts festgestellte SV-Luft. Beiträge sind deshalb lediglich aus einem Arbeitsentgelt in Höhe der jeweiligen SV-Luft zu zahlen.
In den Lohnunterlagen bzw. der Entgeltabrechnung sind anschließend folgende Werte darzustellen:
Wertguthaben insgesamt | 0 Std. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
SV-Luft: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Krankenversicherung | 0 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Rentenversicherung | 0 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Arbeitslosenversicherung | 0 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Pflegeversicherung | 0 EUR |