Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Tit. II.8 RdSchr. 03k, Arbeitslosenversicherung
Tit. II.8 RdSchr. 03k
Gemeinsames Rundschreiben betr. sozialrechtliche Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen; hier: Auswirkungen auf das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht
Tit. II – Versicherungsrecht
Tit. II.8 RdSchr. 03k – Arbeitslosenversicherung
Auch in der Arbeitslosenversicherung bestehen für Teilnehmer an Modellen der Flexibilisierung der Arbeitszeit keine Besonderheiten bezüglich der versicherungsrechtlichen Beurteilung. Für die Dauer der Arbeitsphase und der Freistellungsphase besteht grds. Arbeitslosenversicherungspflicht nach § 25 Abs. 1 SGB III.