Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. II.3.2.3.3 RdSchr. 03k, Reihenfolge des Abbaus der Wertguthaben
Tit. II.3.2.3.3 RdSchr. 03k
Gemeinsames Rundschreiben betr. sozialrechtliche Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen; hier: Auswirkungen auf das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht
Tit. II.3.2 – Darstellung des Wertguthabens und weiterer Parameter in der Freistellungsphase → Tit. II.3.2.3 – Wertguthaben, die bis zum 31. 12. 2000 erzielt wurden
Tit. II.3.2.3.3 RdSchr. 03k – Reihenfolge des Abbaus der Wertguthaben
Wird ein Wertguthaben, das zum Teil bereits vor dem 1. 1. 2001 erzielt wurde und für das im Störfall unterschiedliche Konsequenzen gelten (siehe Ziffer 3.1.5), (teilweise) abgebaut (für eine Freistellungsphase oder im Störfall), ist beitragsrechtlich immer zuerst das älteste Wertguthaben aufzulösen.