Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. II.3.2.3.1 RdSchr. 03k, Wertguthaben, die im Summenfelder-Modell zu führen sind
Tit. II.3.2.3.1 RdSchr. 03k
Gemeinsames Rundschreiben betr. sozialrechtliche Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen; hier: Auswirkungen auf das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht
Tit. II.3.2 – Darstellung des Wertguthabens und weiterer Parameter in der Freistellungsphase → Tit. II.3.2.3 – Wertguthaben, die bis zum 31. 12. 2000 erzielt wurden
Tit. II.3.2.3.1 RdSchr. 03k – Wertguthaben, die im Summenfelder-Modell zu führen sind
Soweit für Wertguthaben, die bis zum 31. 12. 2000 erzielt wurden, das im Störfall beitragspflichtige Arbeitsentgelt im Summenfelder-Modell zu ermitteln ist, ist die entsprechende SV-Luft der Zeit bis zum 31. 12. 2000 mit der seit dem 1. 1. 2001 zu bildenden SV-Luft zu addieren. In Freistellungsphasen gelten deshalb die Aussagen zu Ziffer 3.2.1.