Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. D.III.1 RdSchr. 03e, Versicherungsrecht
Tit. D.III.1 RdSchr. 03e
Gemeinsames Rundschreiben betr. Versicherungs-, Beitrags-und Melderecht nach dem 1. und 2. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
D – Bezieher eines Existenzgründungszuschusses → Tit. D.III – Kranken- und Pflegeversicherung
Tit. D.III.1 RdSchr. 03e – Versicherungsrecht
(1) Der Bezug eines Existenzgründungszuschusses nach § 421 l SGB III [jetzt] begründete für die Bezieher dieses Zuschusses keine Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Personen [jetzt] waren selbständig Tätige, die im Allgemeinen nicht zum versicherungspflichtigen Personenkreis in der Kranken- und Pflegeversicherung gehörten.
(2) Bezieher eines Existenzgründungszuschusses [jetzt] hatten grds. die Möglichkeit, eine bestehende freiwillige Mitgliedschaft in der Krankenversicherung aufrecht zu erhalten oder sich im Anschluss an eine Pflichtversicherung (insbesondere an die Pflichtversicherung als Leistungsbezieher nach dem SGB III oder als Arbeitnehmer) oder an eine Familienversicherung freiwillig weiter zu versichern. Die freiwillige Versicherung in der Krankenversicherung [jetzt] bewirkte eine Pflichtversicherung in der Pflegeversicherung nach § 20 Abs. 3 SGB XI.