Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. A.IV.1.3.2 RdSchr. 02l, Mutterschaftsgeld neben Zeiten der Kindererziehung
Tit. A.IV.1.3.2 RdSchr. 02l
Gemeinsames Rundschreiben betr. Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Bezieher von Entgeltersatzleistungen
Tit. A.IV.1 – Versicherungspflicht der Bezieher von Entgeltersatzleistungen → Tit. A.IV.1.3 – Mehrfachversicherung/Versicherungskonkurrenz
Tit. A.IV.1.3.2 RdSchr. 02l – Mutterschaftsgeld neben Zeiten der Kindererziehung
(1) Nach der Versicherungskonkurrenzregelung des § 26 Abs. 3 Satz 3 SGB III geht die Versicherungspflicht nach § 26 Abs. 2 a SGB III während der Erziehung des Kindes der Versicherungspflicht nach § 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB III auf Grund des Mutterschaftsgeldbezugs vor. In diesen Fällen wird die Versicherungspflicht auf Grund des Bezugs von Mutterschaftsgeld für Zeiten nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag also regelmäßig verdrängt. Für die Dauer des Mutterschaftsgeldbezugs für Zeiten nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag wird widerlegbar vermutet, dass für die Mutter Versicherungspflicht nach § 26 Abs. 2 a SGB III besteht. Die Vermutung kann durch entsprechende Nachweise widerlegt werden.
(2) Für Zeiten vor der Entbindung ist die Versicherungspflicht auf Grund des Bezugs von Mutterschaftsgeld nach § 26 Abs. 3 Satz 3 SGB III ausgeschlossen, sofern für die Versicherte während Zeiten der Versicherungspflicht auf Grund von Kindererziehung ein erneuter Anspruch auf Mutterschaftsgeld entsteht.