Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. B.III.7 RdSchr. 02l, Auswirkungen einer rückwirkenden Zubilligung von Rente wegen voller Erwerbsminderung für Zeiten des Verletztengeldbezugs
Tit. B.III.7 RdSchr. 02l
Gemeinsames Rundschreiben betr. Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Bezieher von Entgeltersatzleistungen
Tit. B – Beiträge → Tit. B.III – Pflegeversicherung
Tit. B.III.7 RdSchr. 02l – Auswirkungen einer rückwirkenden Zubilligung von Rente wegen voller Erwerbsminderung für Zeiten des Verletztengeldbezugs
Die rückwirkende Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung für Zeiten, in denen der Versicherte Verletztengeld erhalten hat, hebt weder die auf Grund des Verletztengeldbezugs fortbestehende Mitgliedschaft noch die Beitragspflicht des Unfallversicherungsträgers auf. Dementsprechend kommt eine Erstattung der vom Unfallversicherungsträger gezahlten Beiträge nicht in Betracht (vgl. BSG vom 11. 10. 2001 - B 12 KR 11/01 R - USK 2001-32 1). Die Bewilligung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder einer Altersrente wirken sich auf die Beitragspflicht bei Bezug von Verletztengeld ebenfalls nicht aus.
Über die weiteren Auswirkungen des Urteils in Bezug auf die Beiträge aus der Rente werden sich die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung noch verständigen.