Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Zu § 103 SGB X Tit. 3.a RdSchr. 83a, Zeitliche Kongruenz
Zu § 103 SGB X Tit. 3.a RdSchr. 83a
Gemeinsames Rundschreiben betr. SGB - Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten - (SGB X)
Zu § 103 SGB X → Zu § 103 SGB X Tit. 3 – Höhe des Erstattungsanspruchs bei Rentenzubilligung
Zu § 103 SGB X Tit. 3.a RdSchr. 83a – Zeitliche Kongruenz
Das BSG hat mit Urteil vom 14. 7. 1982 - 5 a RKn 9/81 - (USK 8293) entschieden, dass es dem Sinn und Zweck des § 183 Abs. 3 RVO entspreche, den Gesamtbetrag an Krankengeld, der vom Rentenbeginn bis zum Eingang der Rentenmitteilung bei der Krankenkasse gezahlt wurde, dem für den gleichen Zeitraum zustehenden Rentennachzahlungsbetrag gegenüberzustellen . . . Die Berücksichtigung dieser Rechtsprechung [jetzt] ist u. a. Gegenstand der Neufassung der ErstVfVb.