Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Zu § 58 SGB X Tit. 2.b RdSchr. 81a, Nichtigkeit subordinationsrechtlicher Verträge im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 2 SGB X in Anlehnung an die Nichtigkeitsgründe des Verwaltungsaktes
Zu § 58 SGB X Tit. 2.b RdSchr. 81a
Gemeinsames Rundschreiben betr. SGB - Verwaltungsverfahren - (SGB X)
Zu § 58 SGB X → Zu § 58 SGB X Tit. 2 – Die einzelnen Nichtigkeitsgründe
Zu § 58 SGB X Tit. 2.b RdSchr. 81a – Nichtigkeit subordinationsrechtlicher Verträge im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 2 SGB X in Anlehnung an die Nichtigkeitsgründe des Verwaltungsaktes
Verträge, die anstelle einer hoheitlichen Einzelfallregelung des Sozialleistungsträgers mit den potentiellen Adressaten des Verwaltungsaktes geschlossen werden, unterliegen den Nichtigkeitsgründen des vertraglich ersetzten Verwaltungsaktes, d. h. es gelten die Nichtigkeitsgründe des § 40 SGB X. Insbesondere gilt also die Grundsatzregelung des § 40 Abs. 1 SGB X, dass Nichtigkeit eintritt, wenn das Handeln der Behörde an einem besonders schwerwiegenden und offenkundigen Fehler leidet.