Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 5 RdSchr. 01h, Ausschluss der Versicherungspflicht
Tit. 5 RdSchr. 01h
Gemeinsames Rundschreiben betr. Krankenversicherung und Pflegeversicherung der Rentner für selbständige Künstler und Publizisten nach § 5 Abs. 1 Nr. 11a SGB V
Tit. 5 RdSchr. 01h – Ausschluss der Versicherungspflicht
U. a. wird die KVdR nach § 5 Abs. 8 SGB V ausgeschlossen, wenn eine Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 oder 8 SGB V vorliegt. Der Ausschluss gilt auch für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 a SGB V versicherungspflichtigen Rentner, obwohl eine ausdrückliche Nennung im Gesetz nicht erfolgt ist.