Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Zu § 72 SGB IX Tit. 1 RdSchr. 01g, Allgemeines
Zu § 72 SGB IX Tit. 1 RdSchr. 01g
Gemeinsames Rundschreiben betr. SGB IX; hier: Auswirkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
Zu § 72 SGB IX
Zu § 72 SGB IX Tit. 1 RdSchr. 01g – Allgemeines
(1) Die Vorschrift fasst die für die Einkommensanrechnung beim Übergangsgeld für betroffene Rehabilitationsträger gemeinsam geltenden Regelungen zusammen. Hiervon abweichende Regelungen sind in den für die Rehabilitationsträger jeweils geltenden Leistungsgesetzen bestimmt.