Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Zu § 36 SGB IX Tit. 1 RdSchr. 01g, Allgemeines
Zu § 36 SGB IX Tit. 1 RdSchr. 01g
Gemeinsames Rundschreiben betr. SGB IX; hier: Auswirkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
Zu § 36 SGB IX
Zu § 36 SGB IX Tit. 1 RdSchr. 01g – Allgemeines
Die Regelung hat deklaratorischen Charakter im Hinblick auf die Sicherstellung des Angebots an Leistungen zur Teilhabe.