Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 1.2 RdSchr. 01b, ["Berechnung des kalendertäglichen Regelentgelts"]
Tit. 1.2 RdSchr. 01b
Gemeinsames Rundschreiben betr. Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetz; hier: Auswirkungen auf die Berechnung von Krankengeld, Übergangsgeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Krankengeld bei Erkrankung des Kindes, Kinderpflege-Verletztengeld und Mutterschaftsgeld
Tit. 1 – Neuregelung - Krankengeldanspruch ab 22. 6. 2000
Tit. 1.2 RdSchr. 01b – ["Berechnung des kalendertäglichen Regelentgelts"]
(hier nicht abgebildet)