Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 2.6.3. RdSchr. 10c, Versicherungskonkurrenz zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung
Tit. 2.6.3. RdSchr. 10c
Gemeinsames Rundschreiben betr. AltersTZG; Versicherungs-, beitrags-, melde- und leistungsrechtliche Auswirkungen
Tit. 2 – Versicherungsrecht → Tit. 2.6 – Krankenversicherung
Tit. 2.6.3. RdSchr. 10c – Versicherungskonkurrenz zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung
Übt ein landwirtschaftlicher Unternehmer, der auf Grund der Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Unternehmens der Krankenversicherungspflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 KVLG 1989 unterliegt, daneben eine abhängige Dauerbeschäftigung gegen Arbeitsentgelt außerhalb der Landwirtschaft aus, ist für das Entstehen von Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V und damit einer Versicherungskonkurrenz nach § 3 Abs. 1 KVLG 1989 zunächst § 5 Abs. 5 SGB V zu prüfen. Ist die Person nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig, verdrängt die unter Berücksichtigung des AltersTZG bestehende Versicherungspflicht als Arbeitnehmer nach § 3 Abs. 1 KVLG 1989 die Versicherungspflicht als landwirtschaftlicher Unternehmer. Eine Pflichtversicherung als landwirtschaftlicher Unternehmer ist jedoch durchzuführen, wenn die Prüfung nach § 5 Abs. 5 SGB V eine Pflichtversicherung als Arbeitnehmer nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V ausschließt.