Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 4.6.2.4 RdSchr. 09a, In Fonds angelegte Wertguthaben
Tit. 4.6.2.4 RdSchr. 09a
Gemeinsames Rundschreiben betr. sozialrechtliche Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen; Auswirkungen des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze auf das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht
Tit. 4.6 – Führung und Verwaltung → Tit. 4.6.2 – Feststellung der Grundlagen für die Beitragsberechnung im Störfall
Tit. 4.6.2.4 RdSchr. 09a – In Fonds angelegte Wertguthaben
(1) Auch für zugunsten des Arbeitnehmers in Fonds angelegte Wertguthaben hat die Bewertung des Wertguthabens im Alternativ-/Optionsmodell zu den festgelegten Terminen - mindestens aber zum 31. 12. eines jeden Jahres - zu erfolgen. Zur Feststellung des Wertguthabenzuwachses im Beurteilungsjahr ist die Differenz zwischen dem Wert des Wertguthabens am 31. 12. des zu beurteilenden Jahres und dem Wert des Wertguthabens am 31. 12. des Vorjahres zu bilden (fand zwischenzeitlich z. B. eine Freistellungsphase statt, ist der Wertguthabenzuwachs sowohl zum letzten Tag vor Beginn der Freistellungsphase als auch für die Zeit ab Beginn der erneuten Arbeitsphase zu ermitteln).
(2) Beruht die Feststellung eines negativen Saldos (ohne dass z. B. eine Freistellung stattgefunden hatte) allein auf der Tatsache, dass eine Wertminderung des Fonds eintrat, ist für den Abgleich der SV-Luft dieses Jahres der Wertguthabenzuwachs mit 0 EUR anzusetzen. Das gilt auch, wenn in diesem Jahr zwar Arbeitsentgelt als Wertguthaben verwendet wurde, die Kursverluste per Saldo aber zu einer Negativentwicklung führten.
Beispiel 1 (Kursverluste) [2016 aktualisiert]:
Entgeltguthaben am 31. 12. 2015 (einschließlich Aktienfondsanteile) | 10 000 EUR |
SV-Luft am 31. 12. 2015 (abgegrenzt) | 10 000 EUR |
angenommene SV-Luft im Jahr 2016 (nicht abgegrenzt) | 7 500 EUR |
Entgeltguthabenbildung in 2016 | 500 EUR |
Entgeltguthaben am 31. 12. 2016 (wegen Kursverlusten) | 9 000 EUR |
Entgeltguthabenzuwachs 2016: | |
Entgeltguthaben am 31. 12. 2016 | 9 000 EUR |
abzüglich | |
Entgeltguthaben am 31. 12. 2015 | 10 000 EUR |
Saldo | - 1 000 EUR |
Im Jahr 2016 hat sich das Wertguthaben allein wegen der Kursverluste der Aktienfondsanteile negativ entwickelt. Ein Wertguthabenzuwachs ist nicht eingetreten. Im Alternativ-/Optionsmodell kann deshalb die SV-Luft des Jahres 2016 (= 7 500 EUR) auf 0 EUR korrigiert werden. Eine Änderung der SV-Luft des bzw. der Vorjahre ist hingegen nicht zulässig. Folgende Werte sind als Vortrag für das Jahr 2017 zu übernehmen:
Entgeltguthaben | 9 000 EUR |
abgegrenzte SV-Luft | 10 000 EUR |
Dies gilt unabhängig von der Werterhaltungsgarantie.
Beispiel 2 (Kursgewinne) [2016 aktualisiert]:
Entgeltguthaben am 31. 12. 2015 (einschließlich Aktienfondsanteile) | 10 000 EUR |
SV-Luft am 31. 12. 2015 (abgegrenzt) | 10 000 EUR |
angenommene SV-Luft (Rentenversicherung) des Jahres 2016 (nicht abgegrenzt) | 7 500 EUR |
Entgeltguthabenbildung in 2016 | 500 EUR |
Entgeltguthaben am 31. 12. 2016 (wegen Kurssteigerung) | 12 500 EUR |
Entgeltguthabenzuwachs 2016: | |
Entgeltguthaben am 31. 12. 2016 abzüglich | 12 500 EUR |
Entgeltguthaben am 31. 12. 2015 | 10 000 EUR |
Saldo | 2 500 EUR |
Im Jahr 2016 hat sich das Wertguthaben positiv entwickelt. Die SV-Luft des Jahres 2016 (= 7 500 EUR) ist höher als der Wertguthabenzuwachs dieses Jahres (= 2 500 EUR). Im Alternativ-/Optionsmodell kann deshalb die SV-Luft des Jahres 2016 auf 2 500 EUR korrigiert werden. Folgende Werte sind als Vortrag für das Jahr 2017 zu übernehmen:
Entgeltguthaben | 12 500 EUR |
SV-Luft 2016 | abgegrenzte SV-Luft gesamt | ||
ursprüngliche | abgegrenzte | ||
Renten- versicherung | 7 500 EUR | 2 500 EUR | 12 500 EUR (10 000 EUR aus 2015 + 2 500 EUR aus 2016) |