Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Werbungskostenersatz - Arbeitslohn
Werbungskostenersatz - Arbeitslohn
A. Erläuterung
(1) Leistungen des Arbeitgebers, mit denen er Werbungskosten des Arbeitnehmers ersetzt, sind nur dann einkommensteuerfreie Einnahmen, soweit dies gesetzlich bestimmt ist. Steuerpflichtiger Arbeitslohn sind somit auch Vergütungen des Arbeitgebers zum Ersatz
- 1.
der dem Arbeitnehmer berechneten Kontoführungsgebühren,
- 2.
der Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
(2) Nicht nach § 3 Nr. 50 EStG (→Auslagenersatz betr. Einkommensteuerfreie Einnahmen und Durchlaufende Gelder betr. Einkommensteuerfreie Einnahmen) steuerfrei ist der Ersatz von Werbungskosten.
B. Rechtsgrundlage
→H 3.50 LStH
→R 19.3 Abs. 3 LStR