Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Versorgungsbezüge - Einkommensteuerfreie Einnahmen
Versorgungsbezüge - Einkommensteuerfreie Einnahmen
A. Steuerrechtliche Beurteilung
Bezüge, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften aus öffentlichen Mitteln versorgungshalber an Wehrdienstbeschädigte und Zivildienstbeschädigte oder ihre Hinterbliebenen, Kriegsbeschädigte, Kriegshinterbliebene und ihnen gleichgestellte Personen gezahlt werden, sind einkommensteuerfreie Einnahmen, soweit es sich nicht um Bezüge handelt, die auf Grund der Dienstzeit gewährt werden.
B. Rechtsgrundlage
→§ 3 Nr. 6 EStG
C. Weiterführende Hinweise
→R 3.6 LStR betr. Gesetzliche Bezüge der Wehr- und Zivildienstbeschädigten, Kriegsbeschädigten, ihrer Hinterbliebenen und der ihnen gleichgestellten Personen
→Bezüge (EU-Mitgliedstaat) betr. Einkommensteuerfreie Einnahmen
→Emeritenbezüge betr. Einkommensteuerfreie Einnahmen
→Ruhegehalt betr. Einkommensteuerfreie Einnahmen
→Sterbegeld betr. Einkommensteuerfreie Einnahmen
→Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge betr. Einkommen
→Übergangsgeld (Beamtenversorgung) betr. Einkommensteuerfreie Einnahmen
→Unterhaltsbeitrag (Beamtenversorgung) betr. Einkommensteuerfreie Einnahmen
→Versorgungsfreibetrag betr. Lohnsteuerabzug
→Zuschlag (Versorgungsfreibetrag) betr. Lohnsteuerabzug