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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Vermögenswirksame Leistungen - Arbeitslohn
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Vermögenswirksame Leistungen sind Arbeitslohn.
B. Rechtsgrundlage
→§ 2 Abs. 6 Satz 1 VermBG
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