Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Unterhaltsbeitrag
Unterhaltsbeitrag
A. Steuerrechtliche Beurteilung
(1) Unterhaltsbeiträge nach den §§ 40,41, 43 und 43a BeamtVG sind einkommensteuerfreie Einnahmen.
(2) Auch der Unterhaltsbeitrag nach § 38 BeamtVG ist ein Bezug, der „versorgungshalber“ gezahlt wird und somit steuerfrei ist.
C. Materialien
→BFH vom 16.1.1998 (BStBl II S. 303)