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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Teilarbeitslosengeld - Einkommensteuerfreie Einnahmen
Teilarbeitslosengeld - Einkommensteuerfreie Einnahmen
A. Steuerrechtliche Beurteilung
Das Teilarbeitslosengeld ist den einkommensteuerfreien Einnahmen zuzurechnen.
B. Rechtsgrundlage
→§ 3 Nr. 2a EStG
→R 3.2 Abs. 1 Satz 1 LStR
→§ 150 SGB III
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