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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Schichtzulage - Arbeitslohn
Schichtzulage - Arbeitslohn
A. Erläuterung
Besondere Entlohnungen für Dienste, die über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleistet werden, wie Entlohnung für Überschichten, sind Arbeitslohn.
B. Rechtsgrundlage
→§ 2 Abs. 2 Nr. 6 LStDV
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