Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Getränke - Arbeitslohn
Getränke - Arbeitslohn
A. Erläuterung
Als Aufmerksamkeiten sind auch Getränke, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern zum Verzehr im Betrieb unentgeltlich oder teilentgeltlich überlässt, kein Arbeitslohn.
B. Rechtsgrundlage
→R 19.6 Abs. 2 Satz 1 LStR