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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Ehrensold (Künstler) - Einkommensteuerfreie Einnahmen
Ehrensold (Künstler) - Einkommensteuerfreie Einnahmen
A. Erläuterung
Der Ehrensold für Künstler ist den einkommensteuerfreie Einnahmen zuzurechnen.
B. Rechtsgrundlage
→§ 3 Nr. 43 EStG
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