Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Dienstbeschädigungsausgleich
Dienstbeschädigungsausgleich
A. Steuerrechtliche Beurteilung
Der Dienstbeschädigungsausgleich, der nach dem Gesetz über einen Ausgleich für Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet vom 11.11.1996 (BGBl I S. 1676) anstelle der Dienstbeschädigungsvollrente oder der Dienstbeschädigungsteilrente gezahlt wird, ist den einkommensteuerfreien Einnahmen zuzurechnen.