Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Geburtstagsempfang - Arbeitslohn
Geburtstagsempfang - Arbeitslohn
A. Erläuterung
(1) Die üblichen Sachleistungen bei einem Empfang anlässlich eines runden Geburtstages eines Arbeitnehmers sind kein Arbeitslohn, wenn es sich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls um ein Fest des Arbeitgebers handelt.
(2) Die anteiligen Aufwendungen des Arbeitgebers, die auf den Arbeitnehmer selbst, seine Familienangehörigen sowie private Gäste des Arbeitnehmers entfallen, gehören jedoch zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn die Aufwendungen des Arbeitgebers mehr als 110 € je teilnehmender Person betragen; auch Geschenke bis zu einem Gesamtwert von 60 € sind in die 110-Euro-Freigrenze einzubeziehen.
B. Rechtsgrundlage
→R 19.3 Abs. 2 Nr. 4 LStR
C. Weiterführende Hinweise
→Privates Fest betr. Arbeitslohn