Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Hinweis 50.2 EStH 2010
Hinweis 50.2 EStH 2010
Einkommensteuer-Hinweise 2010
Bundesrecht
Hinweis 50.2 EStH 2010
Anwendung des § 50 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 EStG (jetzt § 50 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 EStG i. d. F. des JStG 2009)
>BMF vom 30.12.1996 (BStBl I S. 1506)
Anwendung des § 50 Abs. 3 EStG
>R 34c gilt entsprechend.
Ausländische Kulturvereinigungen
Zu Billigkeitsmaßnahmen nach § 50 Abs. 7 EStG (jetzt § 50 Abs. 4 EStG) bei ausländischen Kulturvereinigungen >BMF vom 20.7.1983 (BStBl I S. 382) - sog. Kulturorchestererlass - und BMF vom 30.5.1995 (BStBl I S. 336)
Als "solistisch besetztes Ensemble" i. S. d. Tz. 4 des sog. Kulturorchestererlasses ist eine Formation jedenfalls dann anzusehen, wenn bei den einzelnen Veranstaltungen nicht mehr als fünf Mitglieder auftreten und die ihnen abverlangte künstlerische Gestaltungshöhe mit derjenigen eines Solisten vergleichbar ist (>BFH vom 7.3.2007 - BStBl 2008 II S. 186).
Europäische Vereinswettbewerbe von Mannschaftssportarten
>BMF vom 20.3.2008 (BStBl I S. 538)
Wechsel zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht