Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Hinweis 26a EStH 2010
Hinweis 26a EStH 2010
Einkommensteuer-Hinweise 2010
Bundesrecht
Hinweis 26a EStH 2010
Abzüge nach den §§ 10f und 10g EStG
Die wie Sonderausgaben abzuziehenden Beträge nach den §§ 10f und 10g EStG stehen dem Ehegatten zu, der Eigentümer des Gebäudes ist. Sind Ehegatten Miteigentümer, stehen ihnen diese Beträge im Verhältnis ihrer Eigentumsanteile zu.
Außergewöhnliche Belastungen
Die zumutbare Belastung bei getrennter Veranlagung ist vom G. d. E. beider Ehegatten zu berechnen (>BFH vom 26.3.2009 - BStBl II S. 808).
Gütergemeinschaft
Zur Frage der einkommensteuerrechtlichen Wirkung des Güterstands der allgemeinen Gütergemeinschaft zwischen Ehegatten >BFH-Gutachten vom 18.2.1959 (BStBl III S. 263),
Gewerbebetrieb als Gesamtgut der in Gütergemeinschaft lebenden Ehegatten >H 15.9 (1) Gütergemeinschaft,
Kein Gesellschaftsverhältnis, wenn die persönliche Arbeitsleistung eines Ehegatten in den Vordergrund tritt und im Betrieb kein nennenswertes ins Gesamtgut fallendes Kapital eingesetzt wird
(>BFH vom 20.3.1980 - BStBl II S. 634),
Übertragung einer im gemeinsamen Ehegatteneigentum stehenden forstwirtschaftlich genutzten Fläche in das Alleineigentum eines Ehegatten >H 4.2 (12) Gütergemeinschaft,
Ist die einkommensteuerrechtliche Auswirkung der Gütergemeinschaft zwischen Ehegatten streitig, ist hierüber im Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung (§§ 179, 180 AO) zu befinden (>BFH vom 23.6.1971 - BStBl II S. 730).
Kinderbetreuungskosten
>BMF vom 19.1.2007 (BStBl I S. 184), Rdnr. 33
Zugewinngemeinschaft
Jeder Ehegatte bezieht - wie bei der Gütertrennung - die Nutzungen seines Vermögens selbst (>§§ 1363 ff. BGB).