Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Hinweis 12.6 EStH 2010
Hinweis 12.6 EStH 2010
Einkommensteuer-Hinweise 2010
Bundesrecht
Hinweis 12.6 EStH 2010
Abgrenzung zwischen Unterhalts- und Versorgungsleistungen
Einkommensteuerrechtliche Behandlung von wiederkehrenden Leistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung >BMF vom 11.3.2010 (BStBl I S. 227).
Gesetzlich unterhaltsberechtigt
sind alle Personen, die nach bürgerlichem Recht gegen den Stpfl. oder seinen Ehegatten einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch haben können. Die Unterhaltsberechtigung setzt insoweit zivilrechtlich die Unterhaltsbedürftigkeit der unterhaltenen Person voraus (sog. konkrete Betrachtungsweise) (>BFH vom 5.5.2010 - BStBl 2011 II S. 115), >H 33a.1 (Unterhaltsberechtigung).
Unterhaltsleistungen
an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten fallen unter das Abzugsverbot des § 12 Nr. 2 EStG.
die den Rahmen der gesetzlichen Unterhaltspflicht übersteigen, fallen unter das Abzugsverbot des § 12 Nr. 2 EStG (>BFH vom 10.4.1953 - BStBl III S. 157).
Ausnahmen: