Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Hinweis 5.7 (4) EStH 2010
Hinweis 5.7 (4) EStH 2010
Einkommensteuer-Hinweise 2010
Bundesrecht
Hinweis 5.7 (4) EStH 2010
Öffentliche Leitsätze
Allgemeine öffentliche Leitsätze, z. B. die Verpflichtung der Wohnungsbauunternehmen, im Interesse der Volkswirtschaft die errichteten Wohnungen zu erhalten, rechtfertigen keine Rückstellung (>BFH vom 26.5.1976 - BStBl II S. 622).
Rückstellungen für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen sind u. a. zulässig für:
Verpflichtung zur Aufstellung der Jahresabschlüsse (>BFH vom 20.3.1980 - BStBl II S. 297).
Verpflichtung zur Buchung laufender Geschäftsvorfälle des Vorjahres (>BFH vom 25.3.1992 - BStBl II S. 1010).
Gesetzliche Verpflichtung zur Prüfung der Jahresabschlüsse, zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger, zur Erstellung des Lageberichts und zur Erstellung der die Betriebssteuern des abgelaufenen Jahres betreffenden Steuererklärungen (>BFH vom 23.7.1980 - BStBl 1981 II S. 62, 63).
Verpflichtung zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen gem. § 257 HGB und § 147 AO (>BFH vom 19.8.2002 - BStBl 2003 II S. 131).
Verpflichtungen zur Wiederaufbereitung (Recycling) und Entsorgung von Bauschutt (>BFH vom 25.3.2004 - BStBl 2006 II S. 644 und vom 21.9.2005 - BStBl 2006 II S. 647). § 5 Abs. 4b EStG ist zu beachten.
nicht zulässig für:
Verpflichtung zur Durchführung der Hauptversammlung (>BFH vom 23.7.1980 - BStBl 1981 II S. 62).
Künftige Betriebsprüfungskosten, solange es an einer Prüfungsanordnung fehlt (>BFH vom 24.8.1972 - BStBl 1973 II S. 55).
Künftige Beitragszahlungen an den Pensionssicherungsverein (>BFH vom 6.12.1995 - BStBl 1996 II S. 406).
Verpflichtung zur Erstellung der Einkommensteuererklärung und der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung des Gewinns einer Personengesellschaft (>BFH vom 24.11.1983 - BStBl 1984 II S. 301).
Verpflichtung zur Entsorgung eigenen Abfalls (>BFH vom 8.11.2000 - BStBl 2001 II S. 570).
Anpassungsverpflichtungen - nach der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft - (>BMF vom 21.1.2003 - BStBl I S. 125).
Gesetzliche Verpflichtungen, wenn die Rechtsnorm eine Frist für die Erfüllung enthält und diese am Bilanzstichtag noch nicht abgelaufen ist (>BFH vom 13.12.2007 - BStBl 2008 II S. 516).
Sanierungsverpflichtungen
Zur Bildung von Rückstellungen für Verpflichtungen zur Sanierung von schadstoffbelasteten Grundstücken >BMF vom 11.5.2010 (BStBl I S. 495).