Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Hinweis 4c EStH 2010
Hinweis 4c EStH 2010
Einkommensteuer-Hinweise 2010
Bundesrecht
Hinweis 4c EStH 2010
Hinterbliebenenversorgung für den Lebensgefährten
>BMF vom 25.7.2002 (BStBl I S. 706)
Zusatzversorgungseinrichtung
Eine nicht rechtsfähige Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen Dienstes ist eine Pensionskasse i. S. d. § 4c EStG (>BFH vom 22.9.1995 - BStBl 1996 II S. 136).