Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Hinweis 4.2 (16) EStH 2010
Hinweis 4.2 (16) EStH 2010
Einkommensteuer-Hinweise 2010
Bundesrecht
Hinweis 4.2 (16) EStH 2010
Beibehaltung von gewillkürtem Betriebsvermögen
nach einer Nutzungsänderung >R 4.3 Abs. 3
Gewillkürtes Betriebsvermögen
Bei der Ermittlung des Gewinns nach § 13a EStG kann gewillkürtes Betriebsvermögen nicht gebildet werden (>BFH vom 23.5.1991 - BStBl II S. 798).