Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Hinweis 3.6 EStH 2010
Hinweis 3.6 EStH 2010
Einkommensteuer-Hinweise 2010
Bundesrecht
Hinweis 3.6 EStH 2010
Bezüge aus EU-Mitgliedstaaten
§ 3 Nr. 6 EStG ist auch auf Bezüge von Kriegsbeschädigten und gleichgestellten Personen anzuwenden, die aus öffentlichen Mitteln anderer EU-Mitgliedstaaten gezahlt werden (>BFH vom 22.1.1997 - BStBl II S. 358).
Gesetzliche Bezüge der Wehr- und Zivildienstbeschädigten, Kriegs-beschädigten, ihrer Hinterbliebenen und der ihnen gleichgestellten Personen