Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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BFDG - Bundesfreiwilligendienstgesetz
Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienstgesetz - BFDG)
Bundesrecht
Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst
(Bundesfreiwilligendienstgesetz - BFDG)
Vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 687) (1)
Zuletzt geändert durch Artikel 37 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626)
Redaktionelle Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Aufgaben des Bundesfreiwilligendienstes | 1 |
Freiwillige | 2 |
Einsatzbereiche, Dauer | 3 |
Pädagogische Begleitung | 4 |
Anderer Dienst im Ausland | 5 |
Einsatzstellen | 6 |
Zentralstellen | 7 |
Vereinbarung | 8 |
Haftung | 9 |
Beteiligung der Freiwilligen | 10 |
Bescheinigung, Zeugnis | 11 |
Datenschutz | 12 |
Anwendung arbeitsrechtlicher, arbeitsschutzrechtlicher und sonstiger Bestimmungen | 13 |
Zuständige Bundesbehörde | 14 |
Beirat für den Bundesfreiwilligendienst | 15 |
Übertragung von Aufgaben | 16 |
Kosten | 17 |
Artikel 1 des Gesetzes zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 687)