Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Hinweis 39b.9 LStH 2011
Hinweis 39b.9 LStH 2011
Hinweise zu den Lohnsteuer-Richtlinien 2011
Bundesrecht
Hinweis 39b.9 LStH 2011
Anerkennung einer Nettolohnvereinbarung
Eine Nettolohnvereinbarung mit steuerlicher Wirkung kann nur bei einwandfreier Gestaltung anerkannt werden (>BFH vom 18.1.1957 - BStBl III S. 116, vom 18.5.1972 - BStBl II S. 816, vom 12.12.1979 - BStBl 1980 II S. 257 und vom 28.2.1992 - BStBl II S. 733).
Finanzrechtsweg bei Nettolohnvereinbarung
Bei einer Nettolohnvereinbarung ist für Streitigkeiten über die Höhe des in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisenden Bruttoarbeitslohns der Finanzrechtsweg nicht gegeben. Ein unzutreffender Lohnsteuerabzug kann durch Einwendungen gegen die Lohnsteuerbescheinigung nicht berichtigt werden (>BFH vom 13.12.2007 - BStBl 2008 II S. 434).
Steuerschuldner bei Nettolohnvereinbarung
bleibt der Arbeitnehmer (>BFH vom 19.12.1960 - BStBl 1961 III S. 170).