Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Hinweis 3.65 LStH 2011
Hinweis 3.65 LStH 2011
Hinweise zu den Lohnsteuer-Richtlinien 2011
Bundesrecht
Hinweis 3.65 LStH 2011
Allgemeine Grundsätze
>BMF vom 31.3.2010 (BStBl I S. 270 ), Rz. 247 ff.