Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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R 39b.10 LStR 2011, R 39b.10 Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen
R 39b.10 LStR 2011
Lohnsteuer-Richtlinien 2011 - LStR 2011 -
Bundesrecht
Zu § 39b EStG
R 39b.10 LStR 2011 – R 39b.10
Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen
1Ist die Steuerbefreiung nach einem Doppelbesteuerungsabkommen antragsunabhängig, hat das Betriebsstättenfinanzamt gleichwohl auf Antrag eine Freistellungsbescheinigung zu erteilen. 2Das Finanzamt hat in der Bescheinigung den Zeitraum anzugeben, für den sie gilt. 3Dieser Zeitraum darf grundsätzlich drei Jahre nicht überschreiten und soll mit Ablauf eines Kalenderjahres enden. 4Die Bescheinigung ist vom Arbeitgeber als Beleg zum Lohnkonto aufzubewahren. 5Der Verzicht auf den Lohnsteuerabzug schließt die Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts (>§ 32b EStG) bei einer Veranlagung des Arbeitnehmers zur Einkommensteuer nicht aus. 6Die Nachweispflicht nach § 50d Abs. 8 EStG betrifft nicht das Lohnsteuerabzugsverfahren.