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BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 807/07 - Abfindung der im Insolvenzverfahren erdienten Anwartschaften
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 22.12.2009, Az.: 3 AZR 807/07
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Baden-Württemberg - 03.07.2007 - AZ: 22 Sa 2/07
ArbG Freiburg - 22.08.2006 - AZ: 3 Ca 150/06
Fundstellen:
AuR 2010, 271
AUR 2010, 271
BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 807/07
In Sachen
Kläger, Berufungsbeklagter und Revisionskläger,
pp.
Beklagter, Berufungskläger und Revisionsbeklagter,
hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 22. Dezember 2009 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Reinecke, die Richterin am Bundesarbeitsgericht Dr. Schlewing, den Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Suckow sowie die ehrenamtliche Richterin Knüttel und den ehrenamtlichen Richter Dr. Rau für Recht erkannt:
Tenor:
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 3. Juli 2007 - 22 Sa 2/07 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
1
Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313 Abs. 1 ZPO).
Reinecke
Schlewing
Suckow
Knüttel
Rau
Hinweise des Senats:
Parallelentscheidung zu führender Sache - 3 AZR 814/07 -
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