Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Art. 1 32009L0050, Gegenstand
Art. 1 32009L0050
Richtlinie 2009/50/EG des Rates vom 25. Mai 2009 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung
EU-Recht
KAPITEL I – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Art. 1 32009L0050 – Gegenstand
Ziel dieser Richtlinie ist die Festlegung
- a)
der Bedingungen für die Einreise von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung als Inhaber einer Blauen Karte EU und von ihren Familienangehörigen in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und für ihren dortigen Aufenthalt von mehr als drei Monaten;
- b)
der Bedingungen für die Einreise der unter Buchstabe a genannten Drittstaatsangehörigen und ihrer Familienangehörigen in anderen Mitgliedstaaten als den ersten Mitgliedstaat und für ihren dortigen Aufenthalt.
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