Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 18a AufenthG, Fachkräfte mit Berufsausbildung
§ 18a AufenthG
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
Bundesrecht
Kapitel 2 – Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet → Abschnitt 4 – Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit
§ 18a AufenthG – Fachkräfte mit Berufsausbildung
Einer Fachkraft mit Berufsausbildung kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung erteilt werden, zu der ihre erworbene Qualifikation sie befähigt.
Zu § 18a: Neugefasst durch G vom 15. 8. 2019 (BGBl I S. 1307).