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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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BFH, 24.02.2000 - III R 89/97
Bundesfinanzhof
Urt. v. 24.02.2000, Az.: III R 89/97
Fundstelle:
DStZ 2000, 429-430 (Kurzinformation)