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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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BAG, 29.11.1984 - 6 ARB 238/82
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 29.11.1984, Az.: 6 ARB 238/82
Fundstelle:
NJW 1986, 152 (amtl. Leitsatz)