Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 558/99 - Anhaltende Krankheit; Krankheit; Lang anhaltende Krankheit
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 21.02.2001, Az.: 2 AZR 558/99
Kündigung: Unwirksam, wenn Ende einer langen Krankheit in Sicht
Ein Arbeitgeber darf einem Mitarbeiter, der „lang anhaltend“ arbeitsunfähig krank ist (hier bereits mehr als ein Jahr), kündigen. Steht jedoch im Zeitpunkt der Kündigung fest oder erscheint es zumindest als möglich, dass die Arbeitsunfähigkeit „in absehbarer Zeit“ beendet sein wird, so ist die Kündigung „mangels negativer Prognose ungerechtfertigt“.
Quelle: Wolfgang Büser
Anhaltende Krankheit; Krankheit; Lang anhaltende Krankheit
Fundstellen:
ARST 2001, 232-233
NZA 2001, 1071-1073 (Volltext mit amtl. LS)