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BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 1028/06 - Betriebsübergang; Fehlerhafte Unterrichtung; Abfindungsanspruch und Schadensersatzanspruch
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 02.04.2009, Az.: 8 AZR 1028/06
Betriebsübergang; Fehlerhafte Unterrichtung; Abfindungsanspruch und Schadensersatzanspruch
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Düsseldorf, 8 (12) Sa 564/06 vom 08.08.2006
ArbG Solingen, 5 Ca 2013/05 lev vom 21.03.2006
BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 1028/06
Redaktioneller Leitsatz:
1. Bei der Unterrichtungspflicht nach § 613a Abs. 5 BGB handelt es sich um eine echte Rechtspflicht, deren Verletzung einen Schadensersatzanspruch nach § 280 Abs. 1 BGB auslösen kann.
2. Der Arbeitnehmer ist so zu stellen, wie er gestanden hätte, wenn er richtig und vollständig informiert worden wäre. Dafür trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast.
3. Dabei muss die fehlerhafte Unterrichtung kausal für den eingetretenen Schaden sein.
Tenor:
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 8. August 2006 - 8 (12) Sa 564/06 - aufgehoben.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 21. März 2006 - 5 Ca 2013/05 lev - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin wird verurteilt, an die Beklagte Zinsen in Höhe 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 62.292,00 Euro für die Zeit vom 01.07.2005 bis 11.11.2008 sowie aus 20.219,39 Euro ab 12.11.2008 bis 25.03.2009 abzüglich am 25. März 2009 gezahlter Zinsen in Höhe von 5.340,89 Euro zu zahlen.
Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Entscheidungsgründe
1
Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidungen des Senats vom 20. März 2008 - 8 AZR 1022/06 - (EzA BGB 2002 § 613a Nr. 91) und vom 27. November 2008 - 8 AZR 1023/06 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
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