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BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 1026/06 - Betriebsübergang; Fehlerhafte Unterrichtung; Abfindungsanspruch und Schadensersatzanspruch
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 02.04.2009, Az.: 8 AZR 1026/06
Betriebsübergang; Fehlerhafte Unterrichtung; Abfindungsanspruch und Schadensersatzanspruch
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Düsseldorf, 8 (5) Sa 502/06 vom 08.08.2006
ArbG Solingen, 5 Ca 2014/05 lev vom 21.03.2006
BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 1026/06
Redaktioneller Leitsatz:
1. Bei der Unterrichtungspflicht nach § 613a Abs. 5 BGB handelt es sich um eine echte Rechtspflicht, deren Verletzung einen Schadensersatzanspruch nach § 280 Abs. 1 BGB auslösen kann.
2. Der Arbeitnehmer ist so zu stellen, wie er gestanden hätte, wenn er richtig und vollständig informiert worden wäre. Dafür trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast.
3. Dabei muss die fehlerhafte Unterrichtung kausal für den eingetretenen Schaden sein.
Tenor:
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 8. August 2006 - 8 (5) Sa 502/06 - aufgehoben.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 21. März 2006 - 5 Ca 2014/05 lev - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin wird verurteilt, an die Beklagte Zinsen aus 38.751,00 Euro in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für die Zeit vom 01.10.2005 bis zum 22.12.2008 zu zahlen.
Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Entscheidungsgründe
1
Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidungen des Senats vom 20. März 2008 - 8 AZR 1022/06 - (EzA BGB 2002 § 613a Nr. 91) und vom 27. November 2008 - 8 AZR 1023/06 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
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