Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 2 ESZG, Versorgungsbezüge
§ 2 ESZG
Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung (ESZG)
Bundesrecht
§ 2 ESZG – Versorgungsbezüge (1)
Außer Kraft am 15. Juli 2016 durch Artikel 36 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (BGBl. I S. 1594)
1Wer am 1. Juni 2009 zu dem Personenkreis nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 des Bundessonderzahlungsgesetzes gehört, hat vor Anwendung von Ruhens- und Anrechnungsvorschriften Anspruch auf eine Sonderzahlung in Höhe von 2 Prozent der für die Zeit vom 1. Januar 2009 bis zum 30. Juni 2009 zustehenden Versorgungsbezüge nach § 4 Abs. 2 des Bundessonderzahlungsgesetzes in der am 11. Februar 2009 geltenden Fassung. 2Zuschläge nach den §§ 50a bis 50e des Beamtenversorgungsgesetzes und den §§ 70 bis 74 des Soldatenversorgungsgesetzes bleiben unberücksichtigt.