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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Anlage 1 BVSzGs, Mindestinhalte eines Fragebogens im Sinne des § 6 Abs. 3 zur Feststellung der Beitragspflicht sowie zur Feststellung von Änderungen in den Verhältnissen
Anlage 1 BVSzGs
Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge (Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler)
Bundesrecht
Anhangteil
Anlage 1 BVSzGs – Mindestinhalte eines Fragebogens im Sinne des § 6 Abs. 3 zur Feststellung der Beitragspflicht sowie zur Feststellung von Änderungen in den Verhältnissen
Anlage der Beitragsverfahrensgrundsätze
Selbstzahler vom 27. Oktober 2008
Angaben zur Person
Angaben zum Familienstand
Angaben zum Erwerbsstatus/zur Personenkreiszugehörigkeit
Angaben zu den eigenen beitragspflichtigen Einnahmen
Erklärung, dass beitragspflichtige Einnahmen über der Beitragsbemessungsgrenze liegen
Angaben zu Einnahmen aus unselbstständiger Arbeit (Arbeitsentgelt, Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung, Dienstbezüge, Einmalzahlungen, Sonderzahlungen etc.)
Angaben zu Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit
Angaben zu Renten (aus der Rentenversicherung, aus der Unfallversicherung, aus privater Renten-/Lebensversicherung etc.)
Angaben zu Versorgungsbezügen (Betriebsrenten, Zusatzversorgung, Pensionen etc.)
Angaben zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Angaben zu Einnahmen aus Kapitalvermögen
Angaben über den Bezug von Leistungen nach dem SGB XII (ausgenommen bei Unterbringung in stationären Einrichtungen)
Angaben über sonstige beitragspflichtige Einnahmen (Abfindungen, Unterhaltszahlungen etc.)
Angaben zu den Einnahmen des nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten/Lebenspartners, wenn dieser keiner Krankenkasse angehört
Höhe der Einnahmen des Ehegatten/Lebenspartners
Angaben über die Anzahl der berücksichtigungsfähigen unterhaltsberechtigten Kinder
Hinweis auf Vorlagepflicht bestimmter Einkommensnachweise
Hinweis auf Mitteilungspflicht bei Änderungen in den Verhältnissen
Datum und Unterschrift des Mitglieds bzw. des gesetzlichen Vertreters; wird der Fragebogen in einer für die elektronische Versendung an die Krankenkasse bestimmten Fassung verwendet, entfällt das Unterschriftserfordernis
Datenschutzklausel
Zu Anlage 1: Geändert am 28. 11. 2018 (GKV-RS 2018/690) und 18. 3. 2020 (GKV-RS 2020/270).