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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 40 WoGG, Einkommen bei anderen Sozialleistungen
§ 40 WoGG
Wohngeldgesetz (WoGG)
Bundesrecht
Teil 7 – Schlussvorschriften
§ 40 WoGG – Einkommen bei anderen Sozialleistungen
Das einer vom Wohngeld ausgeschlossenen wohngeldberechtigten Person bewilligte Wohngeld ist bei Sozialleistungen nicht als deren Einkommen zu berücksichtigen.
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